Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Optionsrecht (Mietvertrag)

 

Das Optionsrecht gestattet dem Berechtigten, durch einseitige Erklärung ein Mietverhältnis zu begründen (Begründungsoption) oder ein bestehendes Mietverhältnis zu verlängern (Verlängerungsoption). Verlängerungsoption bedeutet, dass der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit durch einseitige Erklärung die Verlängerung der Mietzeit um einen weiteren Zeitraum herbeiführen kann. Die Verlängerungsoption muss vom Mieter ausdrücklich erklärt werden; das bloße Weiterzahlen der Miete genügt zur Ausübung der Option nicht. Die Erklärung über die Ausübung der Option muss dem Vermieter vor Ablauf der festen Mietzeit zugehen. Regelmäßig wird im Mietvertrag bestimmt sein, bis wann die Option spätestens ausgeübt sein muss. Ist die Mietzeit abgelaufen, ist die Ausübung des Optionsrechtes nicht mehr möglich.

 

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