Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Indexierung / Wertsicherungsklausel

 

Eine Indexierung in Form einer Wertsicherungsklausel im Mietvertrag soll inflations- und deflationsbedingte Verschiebungen sowohl im Sinne des Vermieters als auch im Sinne des Mieters ausgleichen. Diese findet Anwendung in Gewerbemietverträgen und sollte bei langfristigen Mietverträgen unbedingt vereinbart werden.
Bezugsgrundlage für Mietanpassungen können nach wie vor der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes bzw. eines statistischen Landesamtes sein, oder ein Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft ermittelt wurde.
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland ist eine jährliche Preisvergleichsaufstellung, die anhand eines imaginären Wareneinkaufskorbes die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden, misst. Damit bildet der VPI die jährliche Teuerung in ganz Deutschland ab; für alle Haushaltstypen, alle Regionen Deutschlands und sämtliche dort nachgefragten Waren und Dienstleistungen.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) dient damit als zentraler Maßstab zur Beurteilung der Geldwertentwicklung in Deutschland.
Eine Indexklausel im Gewerbemietrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Grundmiete. Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen werden von der Indexklausel nicht umfasst, sofern dies vertraglich nicht anders vereinbart wurde.
Vereinbart werden kann eine Wertsicherungsklausel entweder in Prozent oder Punkten.
Basis der Berechnung, ob eine Erhöhung der Nettokaltmiete erfolgen kann, ist die Veränderung des Verbraucherpreisindexes und die Regelungen in Mietvertrag. Oft ist hier eine Erhöhung erst möglich, wenn der Verbraucherpreisindex mehr als 10 % oder 10 Punkte gestiegen oder gefallen ist.

Errechnung der VPI-Änderung
Veränderung in Punkten = Neuer Indexwert - Alter Indexwert
Veränderung in Prozent = (Neuer Indexwert ./. Alter Indexwert) × 100 ? 100

 

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