Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

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Sanierungsgebiet

 

Eine Gemeinde kann zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen durch Beschluss eine Sanierungssatzung erlassen. Damit wird ein bestimmtes konkret definiertes Gebiet der Gemeinde förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt (§142 Abs. 1 BauGB). Die Definition einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme findet sich in § 136 Abs. 2 BauGB:
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn:

  • das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen auch unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nicht entspricht oder
  • das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen.

Bei einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme geht es also im Wesentlichen um die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Anpassung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse an die allgemeinen Anforderungen oder an die Sicherheit. Ob hinsichtlich der Wohn- und Arbeitsverhältnisse städtebauliche Missstände vorliegen, ist gemäß § 136 Abs. 3 BauGB unter anderem an den Gegebenheiten der Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten, ihrer baulichen Beschaffenheit, der Zugänglichkeit der Grundstücke, der Einwirkungen, die von den Grundstücken, Betrieben, Einrichtungen oder Verkehrsanlagen ausgehen, insbesondere durch Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen sowie anhand der Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung zu beurteilen.
Den Eigentümer eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet treffen vielfältige Einschränkungen. So sind zahlreiche grundstücksbezogene Vorgänge von einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde abhängig. Das gilt zum Beispiel für den Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen, wenn sie auf eine bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr laufen sollen. Außerdem müssen der Verkauf des Grundstücks, die Bestellung eines belastenden Rechts in Abteilung 2 oder 3 des Grundbuchs, die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast sowie die Teilung eines Grundstücks von der Gemeinde schriftlich genehmigt werden.
Außerdem erwartet den Eigentümer nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme der Zahlungsbescheid der Gemeinde, mit dem der von ihm zu zahlende Sanierungsausgleichsbetrag angefordert wird. Damit beteiligt die Gemeinde die Grundstückseigentümer an den Kosten der städtebaulichen Sanierung.

 

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