Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Pfandhaft

 

Wird eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen und damit als „Pfand“ zur Verfügung gestellt, bestellt der Grundstückseigentümer in der Praxis meist eine Grundschuld. Grundschuld und die in der Praxis weniger gebräuchliche Hypothek sind so genannte „Grundpfandrechte“.
Sie sind dingliche Verwertungsrechte an einem Grundstück, nach denen der Gläubiger einer Forderung die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des belasteten Grundstücks betreiben darf (§ 1147 BGB). Die Grundpfandrechte haben wegen ihres rechtlichen Vorrangs gegenüber anderen persönlichen Gläubigern eine herausragende Stellung als Kreditsicherheit und sichern meist ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises für ein Grundstück.

 

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