Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kaution

 

Der Vermieter kann mit dem Mieter bei Vertragsabschluss zur Sicherung seiner Mietforderung eine Kaution vereinbaren. Ist der Mietvertrag einmal ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution abgeschlossen, kann der Vermieter keine Kaution fordern.
Die Mietkaution für Wohnraum ist in § 550b BGB geregelt. Sie dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und aus den sich nach der Kündigung des Mietvertrages ergebenden Ansprüchen.

 

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