Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Instandhaltungsrücklage (WEG)

 

Die Instandhaltungsrücklage wird in der Regel im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung begründet. Durch diese sollen Mittel vorgehalten werden für anfallende, größere vorhersehbare Kosten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes, aber auch für unvorhersehbare, plötzlich auftretende Reparaturkosten. Die Instandhaltungsrücklage dient im Kern dem Werterhalt des Gebäudes
Bei Wohnungsneubauten wird in der Regel in den ersten zwei Jahren nur eine geringe Instandhaltungsrücklage gebildet, weil hier noch die Regelungen der Gewährleistungen aus der Erstellung des Gebäudes greifen.
Bei einem Wohnungsverkauf wird der Anteil an der Instandhaltungsrücklage mit verkauft. D.h. der neue Eigentümer erwirbt nicht nur die Wohnung, sondern gleichzeitig einen Anteil an den Rücklagen der Gemeinschaft. Der Vorbesitzer hat keinen Anspruch auf Auszahlung seiner Rücklageanteile!
Darüber hinaus sollte auch bei gewerblichen Immobilien nach dem Erreichen eines gewissen Gebäudealters Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Regelmäßige Instandhaltung sind somit leichter planbar und durchführbar und helfen Ansprüche von Mietern entgegenzutreten, die Mietminderungen aufgrund nicht geleisteter Instandhaltung geltend machen möchten.

 

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