Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

 

Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind Rechte für die Nutzung von nicht eigenen Grundstücken oder Grundstücksflächen. In der Regel werden sie im Rahmen einer Baulast definiert und in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Das Geh- und Fahrrecht beschreibt zunächst das Recht, ein anderes Grundstück durchqueren zu dürfen, um das eigene Grundstück zu erreichen. Damit ist jedoch noch keine Aussage darüber getroffen, ob der Weg auf dem fremden Grundstück begangen oder befahren werden darf. In Deutschland kann das Wegerecht per Vertrag zwischen zwei Parteien oder als Grunddienstbarkeit sowie über die Bauaufsichtsbehörde eingeräumt werden.
Das Leitungsrecht beinhaltet das Recht, auf einem Grundstück eine Leitung zu errichten, zu nutzen und zu unterhalten. Dieses Nutzungsrecht ermöglicht es beispielsweise Versorgungsunternehmen, eine oberirdisch verlaufende Stromleitung oder eine Gasleitung im Erdreich zu verlegen.

 

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